Kapitel I: Das Selbstverständnis von Bildung in Offenbach

Engagement für Bildung

  • Wir möchten allen Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu Bildung ermöglichen und die Selbstverantwortung in Bildungsprozessen stärken.
  • Bildung ist ein Menschenrecht und entfaltet ihre Wirkung oft erst später im Leben oder bei einem „zweiten Anlauf“. Sie geht über die formale Bildungsbiografie hinaus.
  • Demokratische Teilhabe, die aktive Mitgestaltung der Kommune und die Verwirklichung individueller Ziele und Potenziale wird durch Bildung erst möglich.
  • Als Schlüssel zum Arbeitsmarkt ermöglicht Bildung berufliche Chancen zur selbstständigen Existenzsicherung. Sie muss den wachsenden Anforderungen des modernen Arbeitslebens gerecht werden.
  • Integration und Inklusion wird durch Bildung gefördert. In Offenbach, mit seiner wachsenden und internationalen Bevölkerung, bietet sie die Chance, vielfältige Potenziale zu nutzen und das Gemeinwesen zu stärken.
  • Wir setzen auf niedrigschwellige Angebote, die Vielfalt, Barrierefreiheit und die Autonomie der Lernenden berücksichtigen.


Bildung als kommunale Aufgabe

  • Die Kommune trägt die Verantwortung für zentrale Bildungsprozesse. Als Trägerin von Kitas, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen, wie der Volkshochschule und Stadtbibliothek, erfüllt sie diesen Auftrag. Auch musisch-ästhetische Bildung und informelles Lernen, zum Beispiel in Vereinen, sind Teil kommunaler Bildungsangebote. Zudem sind die Kinder- und Jugendhilfe sowie die Bildungsmaßnahmen im Rahmen des SGB II[1] wesentlicher Bestandteil dieses Bildungsauftrags.
  • Bildung ist ein Schlüssel zur sozialen und interkulturellen Integration. Die Zusammenarbeit zwischen Kommune und Land ist dabei von entscheidender Bedeutung. Die Stadt Offenbach möchte weiterhin eine Mitverantwortung für die Schulentwicklung übernehmen, um lokale Bedürfnisse besser zu berücksichtigen. Auch dafür ist eine enge Kooperation zwischen beiden Ebenen (Kommune und Land) unerlässlich.


Individuelle Bildungsentwicklung

  • Bildung muss sich am individuellen Lebensverlauf orientieren und über die gesamte Bildungsbiografie hinweg zugänglich sein.
  • Das setzt eine hohe Qualität der Bildungsangebote und der Beratung sowie reibungslose Übergänge zwischen den Bildungsbereichen voraus. Zugänge sollen über Anliegen und Themen, nicht ausschließlich über Institutionen, ermöglicht werden.
  • Die Zusammenarbeit zwischen kommunalen und nicht-kommunalen Akteuren ist dabei von zentraler Bedeutung.


Bildung als Standortfaktor

  • Die Verfügbarkeit von Kinderbetreuung, frühkindlicher Bildung, verschiedener Schulformen und beruflicher Bildung sowie hochschulnahen Angeboten prägt die Attraktivität einer Stadt. Diese Bildungsangebote sind „harte Standortfaktoren“.


Bildungsentwicklung als Teil kommunaler Strategien

  • Die Bildungsentwicklung sollte integraler Bestandteil der Stadt- und Standortentwicklung sein.

[1] Der Bundestag hat in 2024 (vgl. BT-Drucksache 20/9792) die Zuständigkeit für die Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) sowie für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab 01.01.2025 von den Jobcentern auf die Agenturen für Arbeit übertragen. (vgl.: www.arbeitsagentur.de/datei/informationen-fuer-bildungstraeger_ba049441.pdf, Zugriff am 11.12.2024).


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