Wozu dient die Plattform mitreden.offenbach.de?
Diese Plattform bietet die Möglichkeit, sich über Vorhaben der Stadt Offenbach am Main zu informieren. Möglich ist auch die Bewertung und Kommentierung von Projekten.
Registrieren: Wie kann ich mitmachen?
Um beim Bürgerportal der Stadt Offenbach mitzuwirken, müssen Sie sich zunächst registrieren. Hierfür benötigen Sie eine gültige E-Mail-Adresse, an die eine Anmeldebestätigungs-E-Mail versandt wird. Die Angabe weiterer personenbezogener Daten ist nur für notwendig, wenn Sie das Initiativrecht nutzen und einen Antrag auf Bürgerbeteiligung oder für ein Bürgervorhaben stellen möchten (Informationen dazu siehe weiter unten). Sollten Sie bereits über ein Benutzerkonto verfügen, beispielsweise durch die Nutzung des Mängelmelders, können Sie sich direkt mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden. Sollten Sie das Initiativrecht nutzen wollen, werden Sie gegebenenfalls darauf hingewiesen, fehlende persönliche Angaben zu ergänzen.

Da die Anmeldung häufiger genutzt wird, ist diese voreingestellt. Falls Sie sich zum ersten Mal anmelden möchten, müssen Sie zunächst den Registrierungsdialog über „Registrieren“ aufrufen:
Anschließend müssen Sie den gewünschten Benutzernamen, eine gültige E-Mail-Adresse sowie ein Passwort eingeben.
Sollte bereits ein Nutzer mit der eingegeben E-Mail-Adresse oder dem Benutzernamen existieren, erhalten Sie einen entsprechenden Hinweis. Ist dies nicht der Fall, kann die Registrierung mit den eingegebenen Daten fortgeführt werden. Nachdem Sie die Nutzungsbedingungen akzeptiert und auf "Registrieren" geklickt haben erhalten Sie nun eine Bestätigungs-E-Mail, die einen Aktivierungslink enthält. Bevor Sie auf der Plattform aktiv werden können, müssen Sie Ihre Identität durch einen Klick auf diesen Link verifizieren. Sollten Sie keine E-Mail erhalten haben, sehen Sie bitte in Ihrem Spam-Ordner nach.
Anmelden: Wie funktioniert die Anmeldung?
Hier können Sie sich anmelden. Beachten Sie, dass Sie für die Anmeldung ein gültiges Benutzerkonto benötigen (hierfür müssen Sie sich einmalig registrieren). Sollten Sie bereits über ein Nutzerkonto verfügen, beispielsweise durch die Nutzung des Mängelmelders, können Sie dieses für die Anmeldung nutzen. Geben Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse sowie Ihr Passwort ein und bestätigen Sie die Eingabe.

Außerdem können Sie das Häkchen „Für 2 Wochen angemeldet bleiben“ setzen, um zu vermeiden, dass Sie sich jedes Mal erneut anmelden müssen.
Sollten Sie Ihr Passwort vergessen haben, können Sie hier (neben der
Eingabemaske für das Passwort) ein neues anfordern. Bitte denken Sie daran, im Anschluss das automatisch generierte Passwort zu ändern.
Passwort vergessen: Was kann ich tun, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, können wir Ihnen ein neues zusenden. Geben Sie dazu hier Ihre E-Mail-Adresse ein, um ein neues Passwort zu erhalten. Bitte denken Sie daran, im Anschluss das automatisch generierte Passwort zu ändern.
Passwort / Profilbild: Wie kann ich meine persönlichen Daten ändern?
Mit einem Klick auf Ihren Anzeigenamen im oberen rechten Bereich gelangen Sie zu Ihrem Profil.

Wie kann ich eine Bewertung abgeben oder einen Kommentar einstellen?
Sie müssen sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort anmelden, danach können Sie das jeweilige Vorhaben / die jeweilige Maßnahme bewerten und/oder kommentieren.
Ist mein Kommentar sofort auf der Webseite sichtbar?
Nein. Ihr Kommentar wird zunächst von einem Administrator der Stadt Offenbach am Main geprüft und dann freigeschaltet. Damit möchte die Stadt Offenbach am Main sicherstellen, dass keine rechtlich bedenklichen Inhalte veröffentlicht werden.
Bitte beachten Sie auch die Spielregeln in der rechten Seitenleiste.
Was ist ein Bürgervorhaben?
Ein Bürgervorhaben ist eine neue Idee für Offenbach. Ein Bürgervorhaben hat als oberstes Ziel, die Lebensqualität für die Stadt, einen Stadtteil oder einen Straßenzug zu verbessern. Bürgervorhaben können dabei ganz unterschiedliche Inhalte haben. Beispiele für Bürgervorhaben sind die Gestaltung eines Quartiersplatzes, Begrünungsprojekte wie Urban Gardening oder ein Projekt zur Verbesserung der Verkehrssicherheit.
Rechtliche Grundlage für Bürgervorhaben sind die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Offenbach. In Leitsatz 7 der Leitlinien sind Bürgervorhaben als ein Bestandteil des "Initiativrechts" festgeschrieben.
Wer darf Bürgervorhaben einreichen?
Alle Offenbacherinnen und Offenbacher, die über sechs Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Offenbach haben, dürfen Bürgervorhaben einreichen.
Muss ich mich auf dieser Plattform registrieren, um ein Bürgervorhaben einzureichen?
Ja, um Bürgervorhaben einreichen zu können, ist eine erweiterte Registrierung mit Angabe von Adresse und Geburtsdatum notwendig. Nur so kann die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung prüfen, ob die einreichende Person antragsberechtigt ist.
Wie kommt mein Bürgervorhaben in die Stadtverordnetenversammlung?
Wenn Sie ein Bürgervorhaben einreichen, wird dieses zunächst von der Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung geprüft und dann freigeschaltet. Sowie das Bürgervorhaben sichtbar ist, kann dafür mit der "Daumen-hoch-Funktion" abgestimmt werden. Abstimmen können nur Personen, die auf der Plattform mit erweiterten Angaben (Adresse und Geburtsdatum) registriert und angemeldet sind. Dadurch stellen wir sicher, dass jede Person stimmberechtigt ist und nur einmal abstimmen kann.
Damit ein Antrag zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung gelangt, müssen mindestens 142 Zustimmungen (Daumen hoch) erreicht werden. Das ist das sogenannte "Quorum".
Erreicht ein Antrag das Quorum, prüft die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung die formale Zulässigkeit (Alter, Einwohner/ Einwohnerin, Anzahl Stimmen Unterstützung/ Quorum), stimmt sich mit den für Ihren Antrag zuständigen Fachämtern ab und reicht das Bürgervorhaben über den Magistrat an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einen Beschluss zu dem eingereichten Bürgervorhaben.
Können Bürgervorhaben nur über die Mitreden-Plattform eingereicht werden?
Nein, ein Antrag auf Bürgervorhaben kann auch per E-Mail, Post oder persönlich eingereicht werden. Die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung stellt diesen dann auf dieser digitalen Plattform ein, damit die Bürgervorhaben für alle öffentlich einsehbar sind.
Auch Unterschriftenlisten können schriftlich, per E-Mail, Post oder persönlich eingereicht werden. Auch eine kombinierte digital-analoge Sammlung von Unterschriften ist möglich.
Zu welchen Vorhaben kann Beteiligung angeregt werden?
Bürgerbeteiligung kann für Vorhaben eingereicht werden, bei denen zunächst keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist. Diese Vorhaben haben in der Vorhabenliste den Status "informieren".
Rechtliche Grundlage für die Anregung von Bürgerbeteiligung sind die Leitlinien zur Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern in Offenbach . In Leitsatz 7 der Leitlinien ist die Anregung von Bürgerbeteiligung bei bestehenden Vorhaben als ein Bestandteil des "Initiativrechts" festgeschrieben.
Wer darf Beteiligung zu bestehenden Vorhaben anregen?
Alle Offenbacherinnen und Offenbacher, die über sechs Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Offenbach haben, dürfen Bürgerbeteiligung anregen.
Muss ich mich auf dieser Plattform registrieren, um ein Bürgerbeteiligung anzuregen?
Ja, um Bürgerbeteiligung anzuregen, ist eine erweiterte Registrierung mit Angabe von Adresse und Geburtsdatum notwendig. Nur so kann die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung prüfen, ob die einreichende Person antragsberechtigt ist.
Wie kommt mein Antrag auf Bürgerbeteiligung in die Stadtverordnetenversammlung?
Wenn jemand eine Bürgerbeteiligung beantragt, wird der Antrag zunächst von der Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung geprüft und dann freigeschaltet. Sowie der Antrag sichtbar ist, kann dafür mit der "Daumen-hoch-Funktion" abgestimmt werden. Abstimmen können nur Personen, die auf der Plattform mit erweiterten Angaben (Adresse und Geburtsdatum) registriert und angemeldet sind. Dadurch stellen wir sicher, dass jede Person stimmberechtigt ist und nur einmal abstimmen kann.
Damit ein Antrag zur Beschlussfassung in die Stadtverordnetenversammlung gelangt, müssen mindestens 142 Zustimmungen (Daumen hoch) erreicht werden. Das ist das sogenannte "Quorum".
Erreicht ein Antrag das Quorum, prüft die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung die formale Zulässigkeit (Alter, Einwohner/ Einwohnerin, Anzahl Stimmen/ Quorum), stimmt sich mit den für den Antrag zuständigen Fachämtern ab und reicht den Antrag auf Bürgerbeteiligung über den Magistrat an die Stadtverordnetenversammlung weiter.
Die Stadtverordnetenversammlung fasst einen Beschluss zu dem eingereichten Antrag auf Bürgerbeteiligung.
Kann ein Antrag auf Bürgerbeteiligung nur über die Mitreden-Plattform eingereicht werden?
Nein, Anträge auf Bürgerbeteiligung können auch per E-Mail, Post oder persönlich eingereicht werden. Die Service- und Beratungsstelle für Bürgerbeteiligung stellt diesen dann auf dieser digitalen Plattform ein, damit der Antrag für alle öffentlich einsehbar sind.
Auch Unterschriftenlisten können per E-Mail, Post oder persönlich eingereicht werden. Auch eine kombinierte digital-analoge Sammlung von Unterschriften ist möglich.
Was ist der Mängelmelder?
Der Mängelmelder ist ein bundesweites Anliegenmanagementsystem, über das Sie Mängel und Defekte im öffentlichen Raum an die Stadt Offenbach melden können. Die in Kategorien eingeordneten Mängel wie Schlaglöcher oder wilder Müll, werden zunächst von der Stadt Offenbach auf ihre Ernsthaftigkeit geprüft und an die zuständigen Fachbereiche der Verwaltung weitergeleitet. Die Postion und der Bearbeitungsstaus des Anliegens werden auf einer Karte dargestellt. Die zuständigen Fachbereiche dokumentieren das weitere Vorgehen auf der Plattform. Sie erhalten bei jedem Schritt eine Information per E-Mail.
Wie kann ich einen Mangel melden?
Um einen Mangel zu melden, klicken Sie auf „Neue Meldung“. Anschließend positionieren Sie den Mangel auf der Karte und geben eine Beschreibung ab. Zusätzlich wählen Sie eine entsprechende Kategorie. Zusätzlich können Sie auch ein Foto hochladen. Eine möglichst genaue Beschreibung des Mangels erleichtert es den zuständigen Bearbeitenden den Mangel vor Ort zu identifizieren. Durch „Meldung abschicken“ wird Ihr Mangel an die Stadt Offenbach weitergeleitet.
Alternativ können Sie die Mängelmelder-App für Android oder die Mängelmelder-App für iOS verwenden.
Wer garantiert für die Bearbeitung der Mängel?
Die Stadt Offenbach garantiert die Weiterleitung an die zuständige Fachstelle innerhalb eines Werktages. Auf Wunsch erhalten Sie innerhalb von zwei weiteren Werktagen eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung.
Wie bekomme ich eine Rückmeldung über den Status des Mangels?
Sie werden per E-Mail über die Freischaltung Ihres Anliegens sowie über Statusänderungen auf dem Laufenden gehalten.
Kann ich Meldungen im Nachhinein ergänzen?
Sie können in der Detailansicht einen „Kommentar abgeben“ und somit einen Mangel ergänzen.
Was sehe ich auf der Karte?
Die Karte zeigt alle Mängel und deren Status in Offenbach an. Um zur Detailansicht einer bestimmten Meldung zu wechseln, klicken Sie auf den Mangel. Der Status einer Meldung wird durch Farben dargestellt, welche folgende Bedeutung haben:
weiß:Ihr Anliegen wurde erstellt, aber noch nicht überprüft und freigegeben.
gelb:Ihr Anliegen wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet und wird dort bearbeitet.
grün:Ihr Anliegen wurde abschließend bearbeitet.
Ihre Frage wurde nicht beantwortet?
Schicken Sie uns Ihre Frage einfach per E-Mail an hilfe@maengelmelder.de. Wir werden schnellstmöglich versuchen, Ihre Frage zu beantworten.