Öffentliche Diskussion der Leitsätze zur Bürgerbeteiligung für Offenbach https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze Neue Ideen zur Diskussion "Öffentliche Diskussion der Leitsätze zur Bürgerbeteiligung für Offenbach" de-de Thu, 12 Dec 2019 16:53:44 +0000 http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss monitor@werdenktwas.de (wer denkt was Support) monitor@werdenktwas.de (wer denkt was Support) Bürgerbeteiligung findet grundsätzlich im Austausch der Offenbacher Bevölkerun... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13792 Bürgerbeteiligung findet grundsätzlich im Austausch der Offenbacher Bevölkerung, den Politikvertreterinnen und Vertretern der Stadtverordnetenversammlung und ihrer Gremien und der Verwaltung statt. Alle Gruppierungen der Offenbacher Gesellschaft sind angemessen zu beteiligen.

Anwendung
Durch das Zusammenwirken der Gruppen kann ein Verständigungsprozess eingeleitet werden, in dem das unterschiedliche Wissen und die verschiedenen Perspektiven auf Vorhaben und Projekte in den Prozess eingebracht werden und gemeinsam ein Weg für die Umsetzung des Vorhabens erarbeitet wird.

Bei bedeutsamen Projekten für die Gesamtstadt empfiehlt es sich, Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft mit in den Beteiligungsprozess einzubeziehen. Handelt es sich um ein Vorhaben in einem Stadtteil oder ein Vorhaben kleineren Maßstabs sollen insbesondere betroffene Vertreterinnen bzw. Vertreter des örtlichen Handels/Gewerbes einbezogen werden. Weitere Interessengruppen können bei Bedarf projektbezogen hinzugezogen werden. (Im Prinzip sollte jedoch darauf geachtet werden, dass in der Gruppe der Bürgervertreterinnen und -vertreter die unterschiedlichen Interessen bereits abgebildet sind.)
Thu, 12 Dec 2019 16:53:44 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13792
Die Bürgerinnen und Bürger werden an kommunalen Vorhaben der Offenbacher Verw... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13789 Die Bürgerinnen und Bürger werden an kommunalen Vorhaben der Offenbacher Verwaltung beteiligt – im Rahmen der informellen Bürgerbeteiligung frühzeitig und im Rahmen der formellen Bürgerbeteiligung nach den gesetzlichen Vorgaben.

Anwendung
Bei der informellen Beteiligung handelt es sich im Unterschied zur gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung um ein freiwilliges Einbeziehen von Bürgerinnen und Bürgern.

Die frühzeitige Beteiligung beginnt in der Regel mit dem Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung (StvV) oder des Magistrats für die Planung eines Vorhabens, wenn noch Gestaltungsspielraum für die öffentliche Beteiligung besteht.

Ausgenommen sind die Bereiche, in denen aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Beteiligung der Öffentlichkeit explizit ausgeschlossen ist.

Ob ein Beteiligungskonzept aufzustellen ist und welchen Umfang die Bürgerbeteiligung haben soll wird in der Stadtverordnetenversammlung geklärt.

Den städtischen Gesellschaften der Stadt Offenbach wird empfohlen, bei ihren Vorhaben die Leitlinien für informelle Bürgerbeteiligung freiwillig anzuwenden.

Die Bürgerinnen und Bürger können sich im Internet und/oder in einer gedruckten Version über die Leitsätze der Bürgerbeteiligung und die weiteren rechtlichen Bestimmungen zur Bürgerbeteiligung informieren.
Thu, 12 Dec 2019 16:52:20 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13789
Die Formate der Offenbacher Bürgerbeteiligung berücksichtigen prinzipiell die... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13788 Die Formate der Offenbacher Bürgerbeteiligung berücksichtigen prinzipiell die gesamte Stadtgesellschaft. Die Teile der Stadtgesellschaft, die keinen leichten Zugang zu demokratischen Beteiligungsverfahren finden, werden durch niedrigschwellige und ggf. aufsuchende Formate eingebunden. Inklusion und Barrierefreiheit gilt gleichermaßen für alle Beteiligungsprozesse.

Anwendung
Der Begriff Stadtgesellschaft meint eine Kommunikationsgemeinschaft im Sinne der Inklusion, d.h. dass alle in einer Kommune vorhandenen Gruppen einbezogen werden sollen.

Inklusion + Barrierefreiheit sind das Ziel der informellen Beteiligung in Offenbach am Main. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie Öffentlichkeitsarbeit, Informationsangebote in verschiedenen Sprachen und in einfacher Sprache werden von der (einzurichtenden) Servicestelle für Bürgerbeteiligung nach und nach erarbeitet.
Thu, 12 Dec 2019 16:50:32 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13788
Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens ist eine gemeinsame Empfehlung der ... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13786 Ergebnis des Bürgerbeteiligungsverfahrens ist eine gemeinsame Empfehlung der im Beteiligungsprozess vertretenen Mitglieder der Stadtgesellschaft, der Politik und der Verwaltung an die Stadtverordnetenversammlung. Ihr obliegt als demokratisch gewähltem Gremium die letztendliche Entscheidung.

Anwendung
Der Diskussionsprozess und die Anregungen zum jeweiligen Vorhaben werden von der Moderation des Beteiligungsprozesses zu einer Empfehlung zusammengeführt und der Gruppe der Beteiligten abschließend vorgelegt. Diese Empfehlung aus dem Beteiligungsprozess sollte möglichst im Konsens getragen werden. Die Empfehlung kann aber auch auf abweichenden Voten gründen.

Im Beteiligungsprozess wird mit den Menschen gearbeitet, die sich im Prozess einbringen. Dies kann die Entscheidung der gewählten Volksvertreterinnen und Volksvertreter nicht ersetzen. Der Offenbacher Stadtverordnetenversammlung obliegt die letztendliche Entscheidung, wie genau mit der Empfehlung aus dem Beteiligungsprozess umgegangen werden soll. Wenn sie das Votum aus dem Beteiligungsprozess nicht oder nur teilweise übernimmt, begründet sie ihre abweichende Entscheidung.
Thu, 12 Dec 2019 16:49:22 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13786
Die Stadt Offenbach am Main stellt eine Vorhabenliste auf, die Vorhaben mit u... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13784 Die Stadt Offenbach am Main stellt eine Vorhabenliste auf, die Vorhaben mit und ohne Bürgerbeteiligung transparent und aktuell erfasst, in einem dialogischen Format auf der Internetseite der Stadt und bei Bedarf in gedruckter Form veröffentlicht.

Anwendung
Die Vorhabenliste der Stadt Offenbach am Main enthält alle Vorhaben, bei denen informelle Bürgerbeteiligung geplant ist oder angeregt werden kann, sowie die Vorhaben, bei denen begründet keine Bürgerbeteiligung möglich ist. Die Verwaltung hat damit die Möglichkeit, die Vielfalt ihrer Tätigkeit der Stadtgesellschaft transparent vorzustellen.

Die Vorhabenliste erhält eine einfache zu merkende und klare Internet-URL.

Für jedes Vorhaben legt der jeweilige Fachbereich einen Steckbrief an, der das Vorhaben kurz erläutert, die geplante Beteiligung skizziert und einen Ansprechpartner vorstellt.

Die Steckbriefe werden mit der Vorlage zum Grundsatzbeschluss den Stadtverordneten zur Kenntnis gegeben.

Die Steckbriefe der Vorhabenliste stellen jeweils den aktuellen Stand vor und werden vierteljährlich aktualisiert.

Abgeschlossene Bürgerbeteiligungsvorhaben werden drei Monate nach Abschluss archiviert. Dafür wird auf der digitalen Vorhabenliste ein Archiv angelegt, in dem die Vorhaben mindestens 1 Jahr ggf. bis zu ihrer baulichen Realisierung eingesehen werden können.
Thu, 12 Dec 2019 16:48:17 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13784
Bürgerinnen und Bürger können Bürgerbeteiligung anregen. Einmal für Vorhaben,... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13783 Bürgerinnen und Bürger können Bürgerbeteiligung anregen. Einmal für Vorhaben, bei denen zunächst keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist oder für ganz neue Vorhaben. Die Entscheidung, ob der Antrag positiv unterstützt und eine Bürgerbeteiligung durchgeführt wird, trifft die Stadtverordnetenversammlung.

Anwendung
Auf der dialogischen Internetseite der Stadt Offenbach am Main wird ein Initiativrecht eingerichtet. Dort wird ein Formular analog dem Vorhaben-Steckbrief hinterlegt, mit dem Bürgerbeteiligung beantragt werden kann.

Bürgerbeteiligung kann auch schriftlich bei der Servicestelle für Bürgerbeteiligung oder per E-Mail beantragt werden.

Bürgerbeteiligung beantragen können alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Offenbach am Main, die über 6 Jahre alt sind (Wählbarkeit für das Jugendparlament).

Für die Einleitung eines Bürgerbeteiligungsprozesses ist die Unterstützung des Vorhabens durch 142 Einwohnerinnen und Einwohner (die doppelte Zahl der Stadtverordneten) des Gebietes, auf das sich das Vorhaben bezieht, erforderlich.
Thu, 12 Dec 2019 16:46:05 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13783
Für jedes Bürgerbeteiligungsverfahren wird ein Beteiligungskonzept (siehe Lei... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13782 Für jedes Bürgerbeteiligungsverfahren wird ein Beteiligungskonzept (siehe Leitsatz 2) interdisziplinär von den am Vorhaben beteiligten Ämtern erarbeitet. Die Servicestelle berät und unterstützt die Ämter dabei. Der Beteiligungsprozess wird unparteilich von einer (Verwaltungs-) unabhängigen Person moderiert.

Anwendung
Das Beteiligungskonzept klärt frühzeitig Umfang, Rahmen und Beteiligte im geplanten Partizipationsprozess. Es enthält Aussagen darüber,
- wer die Federführung im Beteiligungsverfahren hat,
- welches Maß/ welche Stufe der Beteiligung möglich ist – Information, Konsultation, Kooperation
- wer zu beteiligen ist, ggf. auch die Vertreter der Wirtschaft oder für das Vorhaben wichtige Interessenverbände,
- welche Beteiligungsformate vorgesehen sind und wie der grobe Zeitplan aussieht.

Die Durchführung der Bürgerbeteiligung liegt bei dem zuständigen Fachbereich / ggf. auch Fachbereichen, die sich externer Unterstützung/Moderation bedienen können.

Ziel des Beteiligungsprozesses ist es, Anregungen aufzunehmen und eine Empfehlung für das Vorhaben zu erarbeiten.

Nach Abschluss des Prozesses wird über die Ergebnisse des Prozesses und über die Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung auf der digitalen Vorhabenliste berichtet.
Thu, 12 Dec 2019 16:44:39 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13782
Im Amt für Öffentlichkeitsarbeit wird eine Service- und Beratungsstelle für d... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13779 Im Amt für Öffentlichkeitsarbeit wird eine Service- und Beratungsstelle für die Durchführung der Bürgerbeteiligung eingerichtet.

Anwendung
Die Service und Beratungsstelle (SBS) hat die Aufgabe die Offenbacher Leitsätze für Bürgerbeteiligung umzusetzen und mit Leben zu füllen.

Die SBS baut die Vorhabenliste auf, hält sie aktuell und moderiert die Dialogplattform im Offenbacher Netz.

Die SBS entwickelt ein Konzept für Öffentlichkeitsarbeit und macht die Leitsätze der Stadtgesellschaft bekannt.

Die SBS wirkt in die Verwaltung hinein, um diese zu mehr Beteiligungsverfahren zu motivieren und die Beteiligungskultur in Offenbach zu stärken. Sie berät die Ämter und Dienststellen bei der Erarbeitung der Beteiligungskonzepte.

Thu, 12 Dec 2019 16:42:55 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13779
Um Wissen und Kompetenz im Feld der Bürgerbeteiligung zu entwickeln werden en... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13778 Um Wissen und Kompetenz im Feld der Bürgerbeteiligung zu entwickeln werden entsprechende Fortbildungen in das Angebot der Stadtverwaltung aufgenommen. Für die Stadtgesellschaft und die Vertreterinnen und Vertreter der politischen Gremien können ebenfalls Angebote zur Fortbildung in Bürgerbeteiligung gemacht werden.

Anwendung
Die Service und Beratungsstelle (SBS) entwickelt Fortbildungsangebote für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der Auszubildenden.

Für Fortbildungsangebote für die Stadtgesellschaft kann die Kooperation mit anderen Bildungsträgern (z.B. Volkshochschulen, Bildungswerke) gesucht werden.

Für die Vertreterinnen und Vertreter der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse können ebenfalls Informationsveranstaltungen zu den Leitsätzen für Bürgerbeteiligung angeboten werden.
Thu, 12 Dec 2019 16:41:58 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13778
Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird regelhaft evaluiert. <br/> <b... https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13777 Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird regelhaft evaluiert.

Anwendung
Ziel der Evaluation ist ein lernender Prozess bei der Bürgerbeteiligung.

Anmerkung: Die Arbeitsgruppe hat hierzu unter anderem Vorschläge für einen regelmäßigen „Runden Tisch“ oder eine jährliche Veranstaltung mit Workshop-Charakter im Trialog gemacht, aber nicht abschließend diskutiert.

Thu, 12 Dec 2019 16:36:26 +0000 https://mitreden.offenbach.de/topic/leitsaetze/#thought13777